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Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg mit neuem Vorstand
Bad Freienwalde, 08. März 2021.

Der Gesundheits- und Kurortverband Brandenburg hat einen neuen Vorstand. Bei der Wahl, die per Brief stattfand, wurde Ernst Volkhardt, der Geschäftsführer der Tourismus-Marketing Templin GmbH und der NaturThermeTemplin GmbH, zum neuen Vorsitzenden gewählt. In einem ersten Statement betont er die großen Herausforderungen an den Verband und seine Mitglieder durch die Corona-Krise. „Umso wichtiger ist es, dass der Verband sich inhaltlich neu aufstellt und den Mitgliedern eine helfende Hand ist, sei es bei der Bewältigung der Krise, der Gestaltung der Zukunft und um Gehör auf lokaler, regionaler, Landes- und Bundesebene zu verschaffen“, sagt er. Gemeinsam wolle man den 1992 gegründeten Brandenburger Gesundheits- und Kurorteverband in eine positive Zukunft führen.
Zum neuen Führungsteam gehört auch Ilka Krüger, die Geschäftsführerin der Bad Freienwalde Tourismus GmbH. Sie wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie erinnert an die besonderen Möglichkeiten der Kurorte, die in der Regel personell und infrastrukturell so gut aufgestellt sind, dass sie über die Daseinsvorsorge hinaus eine wichtige Vorreiterrolle bei der touristischen Entwicklung der Region spielen können. „Das schafft nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch jene nachhaltigen Orte und Plätze, die sich die meisten Menschen für ihr Leben wünschen“, so Ilka Krüger. Als wichtigen Schlüssel zum Erfolg sieht sie eine noch stärkere Vernetzung der brandenburgischen Kur- und Erholungsorte sowie die gegenseitige Unterstützung und Verwirklichung gemeinsamer zukunftsfähiger Projekte.
Komplettiert wird der dreiköpfige Vorstand von der Geschäftsführerin der Bad Belzig Kur GmbH Ina Fink. Für die neue Schatzmeisterin sind die Kurorte mit ihren vielfältigen medizinischen und therapeutischen Möglichkeiten wichtige Kompetenzzentren bei der öffentlichen Gesundheitspflege, auch und gerade mit Blick auf die vielschichtigen Auswirkungen von Covid19. „Daher sehen wir es als unsere Aufgabe, gemeinsam mit unseren Rehakliniken, Leistungsträgern und ambulanten Kureinrichtungen zur Bewältigung der Pandemie beizutragen. Umso wichtiger ist es, dass die ambulante Kur in anerkannten Kurorten von einer Ermessensleistung zur Pflichtleistung wird, so wie es der Entwurf zum neuen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vorsieht“, betont sie.

Ernst Volkhardt
Ilka Krüger
Ina Fink, Schatzmeistering